Es sind einfache Fragen, die wir am 26. Juli 2022 per Mail an Bundesministerin Susanne Raab gerichtet haben. Einfache Fragen, für die kein großer Verwaltungsaufwand nötig sein würde, um sie zu beantworten. Dachten wir. Das Thema: Ministerin Susanne Raab hatte 1,6 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen für Ukrainerinnen und Ukrainer angekündigt. Wir wollten schlicht erfahren, welche Projekte von welchen Projektträgern in den Genuss der Gelder gekommen sind. Und warum.
Vier Monate später gibt es immer noch keine Antworten. Das Bundeskanzleramt schweigt beharrlich. Es weigert sich sogar, den Empfang unserer Mails zu bestätigen. Unser letztes Mittel: eine Säumnisbeschwerde wegen fehlender Auskunftserteilung. Sie kann weitere sechs Monate lang unbearbeitet liegen bleiben. Amtsgeheimnis in Österreich. Von Sebastian Reinfeldt
Weiterlesen: Amtsgeheimnis: Monatelanges Schweigen der Regierung über Ukrainehilfe
Der Anlass: Weitere 1,6 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen für Ukrainerinnen und Ukrainer
Am 26. Juli verkündete Ministerin Susanne Raab freudig über den Originaltextservice der APA, dass es Förderungen für Geflüchtete aus der Ukraine gebe.
Um die Integration für die vertriebenen Menschen aus der Ukraine gezielt zu unterstützen, hat Integrationsministerin Susanne Raab in einem österreichweiten Förderaufruf um Projektvorschläge gebeten.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220726_OTS0028/raab-weitere-16-millionen-euro-fuer-integrationsmassnahmen-fuer-ukrainerinnen-und-ukrainer
Nun seien acht Projekte ausgewählt worden, heißt es in der Pressemitteilung. Der Schwerpunkt liege bei Projekten zur beruflichen Integration.
Finanziert wird dieser Fördertopf durch den Bund und aus dem EU-Budget des Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF).
Wir verlangen Auskunft über die Verwendung öffentlicher Gelder
Nun. Das liest sich alles bestens. Und diese Art der Unterstützung mit öffentlichen Geldern wäre dringend vonnöten. Daher möchten wir erfragen, welche Institutionen welche Projekte anbieten – und was dem Ministerium die einzelnen Projekte wert sind. So formulieren wir noch am Tag der Aussendung, am 26. Juli 2022, fünf Fragen, die wir per Mail an die Adresse verschicken, die laut APA als Kontaktadresse genannt ist.
Zur APA-Meldung über 8 Projekte zur Integration ukrainischer Vertriebener habe ich einige Nachfragen, da ich derzeit zur Situation der Vertriebenen in Österreich recherchiere:
Welche acht Projekte sind das genau? Ich bitte um die Nennung der jeweiligen Projektpartner*innen des Ministeriums.
Wie hoch sind die jeweiligen Fördersummen?
Sind die Projekte von der Europäischen Union co-finanziert oder vollständig finanziert?
Die ausgewählten Projekte sind offenbar beim Call AMIF-Sonderaufruf „Ukraine“ eingereicht worden. Wie ist der Auswahl-Prozess abgelaufen?
Wie viele Projektvorschläge wurden eingereicht und nach welchen Kriterien (Konzept, Preis) sind sie ausgewählt worden?
Es folgt: das lange Schweigen
Vielen Dank für Ihre Antworten, die ich asap erwarte.
So endet die Mail, und mit freundlichen Grüßen natürlich. Die Antworten kamen indes weder „soon“ noch „as possible“. Sie kamen gar nicht. Es folgte eine Erinnerungsmail und am 3. August 2022 eine weitere Mail mit dem Hinweis, dass wir bei Nichterteilen einer Auskunft nach §4 Auskunftspflichtgesetz einen Bescheid darüber verlangen. In einem solchen muss die Behörde begründen, warum sie die Auskunft nicht erteilt.
Auch auf diese Anfrage folgte keine Reaktion. Das Ministerium schweigt einfach weiter.
In einem solchen Fall sieht das Gesetz als letztes Mitte eine Säumnisbeschwerde vor. Im Netz findet sich ein Muster der Volksanwaltschaft dafür, das wir ohne Zuhilfenahme eines Anwalts auf die konkrete Situation hin angepasst haben.
Die erste Reaktion, die wir vom Ministerium erhalten, datiert mit dem 17. Oktober 2022. Auf dem Rückschein unseres Einschreibens quittiert die Poststelle des Bundeskanzleramts den Erhalt der Beschwerde.
Gezwungenermaßen.
Bis heute (4. November 2022) erfolgt weiterhin keine Reaktion.