Der österreichische Gas-Notfallplan [Update]

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By Sebastian Reinfeldt

Nachdem der russische Präsident Wladimir Putin die nächste Eskalationsstufe seiner Ukraine-Invasion gezündet hat und ab Freitag, 1. April 2022, die Bezahlung der Gaslieferungen in Rubel verlangt, bekommt die Frage „Was tun?“ äußerste Dringlichkeit.

Für diesen Fall hat Österreich einen Notfallplan, den es der EU zur Prüfung vorlegen musste. Das uns vorliegende Dokument ist im Februar 2020 erstellt worden. Die österreichische e-control Behörde hat es uns auf Nachfrage übermittelt.

Der Plan sieht drei Krisenstufen vor. Wir erklären die Stufen und bieten das gesamte Dokument zum Download an. Aus heutiger Sicht können wir nämlich nicht sicher sagen, ob im Zuge der weiteren Eskalation seitens Russlands nicht die vollen drei Stufen aktiviert werden müssen. Derzeit (6. Juli 2022) gilt weiterhin lediglich die Frühwarnstufe.

[Update vom 2.4.2022 mit einer Einschätzung der Folgen der Trennung von Gazprom von seiner deutschen Tochter Gazprom Germania für Österreich. Denn diese Firma betreibt die Gasspeicher in Haidach. Weiteres Update am 6.7.2022 mit einer Erklärung, warum das Gas in „unseren“ Speichern nicht automatisch „unser“ Gas ist.]

Von Sebastian Reinfeldt.


Frühwarnstufe

Der Notfallplan beschreibt drei kritische Zustände für die Gasversorgung in Österreich. Dabei wird zuerst definiert, für welche Situation die jeweilige Stufe typischerweise gilt. Dann, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Versorgung zu gewährleisten. Die e-control ist dabei die Institution, die laut Notfallplan die Warnstufen auslöst. Das hat sie gestern getan. Seitdem gilt die Frühwarnstufe.

Am Gasmarkt sind verschiedenste Akteure beteiligt. Diese müssen jeweils darüber informiert werden, dass Österreich eine der Stufen aktiviert und was sie dann zu unternehmen haben.

Die Frühwarnstufe im Marktgebiet Ost tritt dann ein, wenn Zweifel an der Deckung der Differenz zwischen dem prognostizierten Verbrauch (…) und dem totalen Aufbringungsvermögen für den Endkundenverbrauch durch Handelsprodukte an der Erdgasbörse bzw. auf der Merit Order List oder durch darüber hinaus noch freie Speicher- bzw. Produktionskapazitäten bestehen, die Drucksituation im Fernleitungssystem oder Verteilernetz kritisch eingeschätzt wird und eine weitere Verschlechterung der Versorgungssituation anzunehmen ist.

Definition laut Notfallplan

Dasselbe gilt sinngemäß auch für das Marktgebiet Tirol und Vorarlberg. Wenn also nicht mehr klar ist, ob die erwartete normale Nachfrage nach Gas befriedigt werden kann, tritt die Frühwarnstufe in Kraft. Das ist derzeit definitiv der Fall.

Diese Frühwarnstufe umfasst aber mehr als das bloße Beobachten. Die AGGM Austrian Gas Grid Management AG als Markt- und Verteilmanager fragt aktiv nach, wer noch weitere Kapazitäten zur Verfügung stellen kann und eruiert alternativer Bezugsquellen. Lenkende Eingriffe in den Markt sind dabei nicht vorgesehen.

Suche nach Alternativen gestaltet sich schwierig

Seit gestern schwirren verschiedenste Ausweichoptionen – von Gazprom weg – in der Öffentlichkeit herum. Die nackte Wahrheit scheint zu sein: Österreich hat sich vom russischen Gas total abhängig gemacht. So sind Flüssiggaslieferungen (LNG) nach Österreich kurzfristig nicht möglich, schreibt die österreichische e-control auf Semiosis-Nachfrage.

Hier geht es ja nicht nur um die LNG-Mengen an sich, die erst verhandelt und verschifft werden müssten, sondern auch um die Infrastruktur innerhalb Europas, die es für große Liefermengen nach Österreich in der Form derzeit nur bedingt gibt.

Gasimporte aus Norwegen wären die realistischste Alternative, wenn Putin den Gashahn dauerhaft zudrehen würde. Das könnte theoretisch relativ schnell nach Österreich geliefert werden, wenn die Transportwege gesichert sind. Aber:

Das hängt natürlich auch von möglichen Gasfördermengen und bereits bestehenden Verträgen (also bereits verkauften Mengen) der Norweger ab.

e-control auf Semiosis-Nachfrage

Alarmstufe

Zur Frühwarnstufe gehört es, die Lage laufend zu analysieren. Kommt man dabei zu dem Ergebnis, dass

eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Unterdeckung der Differenz zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem totalen Aufbringungsvermögen für den Endkundenverbrauch (…) besteht und (…) eine weitere Verschlechterung der Versorgungssituation anzunehmen ist,

Definition laut Notfallplan

dann löst die e-control die Alarmstufe aus. Auch hier wird noch nach marktkonformen Lösungen gesucht. Allerdings fragt die Austrian Gas Grid Management als Markt- und Verteilmanager bei den Großkunden nach, ob diese Erdgas durch andere Brennstoffe ersetzen könnten.

Es ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber doch möglich, bei der Alarmstufe den Energielenkungsbeirat einzuberufen und diesen mit der kritischen Situation beratend zu befassen.

Notfallstufe

Es liegt in der Logik dieses Plans, dass die österreichische e-control die höchste Stufe dann ausruft, wenn

eine Unterdeckung der Differenz zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem totalen Aufbringungsvermögen für den Endkundenverbrauch (…) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Definition laut Notfallplan

Die Steigerung verläuft also von „Zweifel an der Versorgungssicherheit“ über „erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Unterdeckung bei der Versorgung“ bis zur „hohen Wahrscheinlichkeit“ derselben.

Im Ernstfall also sind Energielenkungsmaßnahmen nötig. Dies kann bis hin zu Abschaltungen oder zeitweisen Teilabschaltungen gehen. In der Prioritätliste stehen die normalen Verbraucher*innen vor den Großverbrauchern.

Lapidar hält der Notfallplan fest:

Grob können die möglichen Anweisungen in zwei Bereiche eingeteilt werden:

* zusätzlich aktivierbare Aufbringung zur Verfügung stellen

* Einschränkung des Verbrauchs von Endverbraucher(gruppe)n

Erläuterungen im Notfallplan

Kurz formuliert: Sie werden versuchen, von irgendwo noch Gas aufzutreiben und zugleich bei einzelnen Verbrauchsgruppen den Gasverbrauch durch Abschalten oder Drosseln einschränken.

Download: Der österreichische Notfallplan

Notfallplan gemäß Artikel 8 und Artikel 10 der VERORDNUNG (EU) 2017/1938 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010

Update (2.4.2022): Die Gasspeicher Haidach und das Ende der deutschen Gazprom-Tochter

Mit einer erneuten Volte in den Gas-Games während des Ukraine-Krieges ließ der russische Gaskonzern Gazprom am Freitag aufhorchen. Er gab bekannt, dass er sich von seiner deutschen Tochter Gazprom Germania trennt. Diese Entscheidung kann auch Auswirkungen auf die Versorgungssituation in Österreich haben. Denn der Erdgasspeicher in Haidach ist ein Gemeinschaftsprojekt der österreichischen RAG mit der russischen Gazprom export und der deutschen Gazprom-Tochter Wingas.

Der Speicherstand dort ist durchaus bemerkenswert.

De facto ist ein Speicher nämlich bis auf einen 0,05 Rest leer. Für den anderen wird noch ein bisschen Vorrat verzeichnet. Auch wenn dieser Vorrat eigentlich für die Versorgung von Süddeutschland vorgesehen ist, könnte im Zuge einer Zusammenarbeit davon auch etwas für Österreich verwendet werden: Wenn etwa die nächsten Stufen des Notfallplans ausgerufen würden.

Ein Speicher wurde im Verlauf des Jahres 2022 systematisch geleert. Das zeigt ein Blick auf die Entnahme-Historie.

Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur vermutete der Gasexperte Fabian Huneke vom Beratungsunternehmen Energy Brainpool, dass dieser russische Schachzug auf ein Neuverhandeln der Gaslieferverträge hinaus laufen könnte. Denn Gazprom Germania habe (über die beiden Töchter Wingas und WIEH) einen Großteil der Importverträge in der Hand. Wenn Gazprom Germania nun in Insolvenz gehe, müssten diese wohl neu verhandelt werden.

Auch in Österreich war man überrascht. Laut Vorarlberger Nachrichten prüfe und beobachte das Ministerium noch. Unklar ist besonders, was mit dem Gasspeicherfeld Haidach passieren wird. Denn dieser wird in einem Joint Venture betreiben, an dem die RAG Austria AG sowie Gazprom Export und die bereits erwähnte Gazprom Germania-Tochter Wingas, sowie die 7Fields (Salzburg/OÖ) gemeinsam mit Uniper Energy Storage (vormals E.ON Gas Storage) beteiligt sind.

Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sehr sich das offizielle Österreich (Wirtschaft und Politik) mutwillig in eine Abhängigkeit von Russland begeben hat.

Update (6. Juli 2022): Gehört das Gas in den österreichischen Speichern „uns“?

Die nunmehr zentrale Frage lautet: Wer kann wie über das Gas verfügen, das in den österreichischen Speichern eingelagert wird? Die Energieversorgung wurde in der gesamten EU in den 2000ern Jahren liberalisiert. Also nicht nur in private Hand gegeben, sondern auch der Marktlogik überlassen. Und diese Marktlogik hat Konsequenzen: Mehrere Firmen mieten sich in den Gasspeichern ein. Sie verkaufen dann das dort gelagerte Gas. Die Folgen erklärt die Ministeriumsmitarbeiterin Irmi Salzer in einem Twitter-Thread.

Es funktioniert also wie ein Storage Haus, in dem jede und jeder Lagerplatz für eine bestimmte Zeit anmieten kann. Mit den dort eingelagerten Gütern kann er oder sie im Prinzip hantieren, wie er oder sie das möchte.

Strategische Gasreserve incoming

Diese Erläuterungen zeigen auf, dass die Marktmechanismen nicht auf Versorgungssicherheit der Bevölkerung ausgerichtet sind. Diese ist, wenn überhaupt, nur ein Nebeneffekt, aber nicht deren Ziel. Dafür braucht es staatliches Handeln. In Österreich sieht dieses Handeln so aus, dass in den Speichern eine strategische Gasreserve angesammelt wird. Die (neu geschaffene) rechtliche Grundlage dafür findet sich im Gaswirtschaftsgesetz. Die dort eingefügten Paragrafen 18a bis 18d beruhen auf den Vorkehrungen, die im Rahmen der ersten Stufe des Notfallplans sowieso anfallen. Sie lauten:

Der Verteilergebietsmanager wird zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (…) im Wege der Beleihung mit der Vorhaltung einer strategischen Gasreserve betraut. Die Vorhaltung erfolgt in Speicheranlagen, die für eine Ausspeisung in die Marktgebiete genutzt werden können. Die Vorhaltung für die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg kann auch in Speicheranlagen erfolgen, die an benachbarte Marktgebiete angeschlossen sind.

(Verfassungsbestimmung) Die Höhe der strategischen Gasreserve bemisst sich nach der jeweils im Jänner an Netzbenutzer abgegebenen Gasmenge und ist bis zum 1. März für das folgende Gasjahr von der Regulierungsbehörde zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Bundesregierung kann die Höhe der strategischen Gasreserve mit Verordnung anpassen; dabei sind allfällige EU-weite Zielvorgaben für Speicherfüllstände und aktuelle Marktbedingungen zu berücksichtigen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007523

Der Schönheitsfehler dabei: Diese Reserve hat erst im November 2022 zur Verfügung zu stehen. Oder zum „ehestmöglichen Zeitpunkt“.

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