Durch den seit 02.04.2020 unter der Adresse www.semiosis.at abrufbaren
Artikel „Im Zillertal: Verstorben nach kurzer schwerer Krankheit“, dessen
Medieninhaberin die Antragsgegnerin Semiosis-Vereinigung für
Dokumentation, Analyse & Reflexion politischer, ökonomischer & ökologischer
Zusammenhänge ist, mit dem Inhalt, es besteht der Verdacht, der Antragsteller
Franz HÖRL hätte – entgegen medizinischer, durch einen Arzt festgestellten
Indikation, nämlich wegen des Verdachtes auf eine Covid 19 Erkrankung –
gegen die durch den selben Arzt erfolgte „Sperre“ der Talstation der Seilbahn
sowie des Hotels des Antragstellers aus politisch und wirtschaftlichen
Erwägungen erfolgreich interveniert und äußerst rasch die Aufhebung der
Sperre erreicht, weiters sei der Antragsteller Teil einer Mafia aus Hoteliers und
Seilbahnbetreibern, die die soziale und wirtschaftliche Existenz von Menschen
vernichte, die entgegen den Interessen diese Mafia agierten und hätte diese
Mafia auch die Formulierung von Todesanzeigen beeinflusst, sodass
wahrheitswidrig kein Zusammenhang mit Covid 19 erkennbar sei, wird im
Hinblick auf den Antragsteller Franz HÖRL der objektive Tatbestand der üblen
Nachrede gemäß § 6 Mediengesetz hergestellt.
Die Antragsgegnerin Semiosis – Vereinigung für Dokumentation, Analyse &
Reflexion politischer, ökonomischer & ökologischer Zusammenhänge wurde zur
Zahlung einer Entschädigung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien, Abteilung 92, 27.11.2020.