Zwei Verordnungen. Beide sind in Ischgl nicht vollständig umgesetzt worden. Ist das ein Zufall? Weil im März 2020 der Umgang mit einer Pandemie noch unklar war? Oder steckt da Absicht dahinter, um in diesen letzten Tagen vor der Schließung noch so viel Umsatz zu machen, wie geht? Lesen Sie die Dokumente und urteilen sie selbst.
Stellen wir uns mal ganz dumm: Was ist ein Apres-Ski-Lokal?
Die Ischgler können Après-Ski. Das steht fest. Aber: Wenn die Behörden eine Verordnung erlassen, dass alle diese Lokale zu schließen haben, dann setzen sich die Verantwortlichen zusammen und beginnen eine haarspalterische Diskussion. Sie stellen sich ganz dumm und fragen: Was ist eigentlich ein Après-Ski-Lokal? Im Ernst. Mit dieser Frage beschäftigt die Ischgler Krisenrunde die Bezirkshauptmannschaft Landeck am 11. März 2020. Gegen Mittag bekommen sie von dort eine unmissverständliche Antwort. Alle 14 Lokale im Ort haben zu schließen, egal, welche anderen Konzessionen vorliegen mögen.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sicherheitsreferenten der BH Landeck, Mag. Siegmund Geiger, ist die in der Verordnung bezeichnete Definition „Apre Ski“ so auszulegen, dass die Gästebewirtung in den betroffenen Lokalitäten ab 16 Uhr einem „Apre Ski“ entspricht. (Rechtschreibfehler im Original)
Einige der Lokale führten dennoch beschränkten Betrieb durch
Die Ischgler Polizei muss sich nicht nur um die dummen Fragen der Ischgler-Krisenrunde kümmern. Sondern auch die Einhaltung der Verordnung überprüfen. Das tun sie auch. Aus ihrem amtlichen Bericht geht hervor, dass in Ischgl eine Verordnung nicht für alle gleich gilt.
Einige der Lokale führten allerdings beschränkten Betrieb durch. Das heißt, dass in den Gastlokalen kein Betrieb herrschte, jedoch vor der Türe ausgeschenkt wurde, bzw. sich Gäste aufhielten. Dies konnte bei nachstehenden Lokalen festgestellt werden:
- Schatzi Bar – Bewirtung durch Eisbar vor dem Lokal (…)
- Hotel Alpenglühen – Bewirtung vom Lokal. Laut Betreiber Betrieb ohne Apre Ski Bewilligung
Eigentlich in Ischgl untersagt: Zusammenströmen von vielen Menschen
Die nächste und zweite Verodnung im Bezirk Landeck besagte, dass das Zusammenströmen von mehr als 500 Menschen draußen, und 100 drinnen, untersagt ist. Auch sie trat mit 11. März 2020 in kraft…
… und auch sie wurde in Ischgl nicht eingehalten. Der Polizeibericht hält dazu fest.
Anbei wird eine Lichtbildbeilage übermittelt, die das Zusammenströmen außerhalb der Lokalitäten veranschaulichen soll.
Eine zwangsweise Durchsetzung der Verordnung erschien aufgrund des wetterbedingt starken Personenverkehrs und dem Umstand, dass damit lediglich eine Verlagerung der Menschenansammlungen erzielt würde, nicht verhältnismäßig.
Seitens der PI Ischgl wird angeregt, dass am 12.3. 2020 den Betreibern nochmals die Einhaltung der Verordnung, unter Androhung von Zwangsmitteln bei Nichtbefolgung, durch die PI Ischgl nahegelegt wird.
Somit sind nur an diesem einen Tag in Ischgl zwei Verordnungen, die sich auf das Epidemiegesetz bezogen haben, nicht umgesetzt worden.
Das Who is Who der wichtigsten Personen in den #ischglfiles findet sich auf unserer entsprechenden Seite im Blog. Klicken Sie hier.
Bisher erschienen
#ischglfiles 3. März 2020: Iceland would like to report …
#ischglfiles 4. März 2020: Ein Corona Cluster in Ischgl
#Ischglfiles 5 März 2020: Damit wäre Ischgl aus dem Schussfeld
#ischglfiles 7. und 8. März: Die Kitzloch-Affäre
#ischglfiles 9. März 2020: Die Situation im Paznaun gerät außer Kontrolle
#ischglfiles 10. März 2020: Nun ist Ischgl offiziell ein superspread event
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