An diesem Tag wird es quasi offiziell: Im Kitzloch gab es einen ’superspreader event‘. So nennt es jedenfalls Franz Allerberger vom EWRS-Kontaktpunkt Österreich in seiner Meldung an die EWRS-KOntakpunkte in Europa. Doch: Ist dieser Event wirklich nur auf eine Bar begrenzbar? An diesem Tag wird darüber noch beraten und nachgedacht. In den Krisenstäben scheint allerdings die Erkenntnis zu sickern, dass wohl die Saison recht bald beendet werden muss. Per Verordnung sollen alle 14 Après Ski Bars in Ischgl geschlossen werden. Doch das klappt nicht wirklich. (Darüber werden dann die #ischglfiles von morgen berichten).
Dear EWRS user,
you have been invited to participate in a new selective exchange.
Superspread event Ischgl
Das meldet Franz Allerberger vom EWRS Kontaktpunkt Österreich um 15:51 Uhr an seine Kolleginnen und Kollegen. Er führt dazu aus [Übersetzung durch SR]:
Danke, dass ihr uns über Fälle mit einer Reisegeschichte nach Österreich informiert habt. Wir hatten in Ischgl einen ’superspread event‘ , genauer in der Bar namens Kitzloch. Um so ein Ereignis in der Zukunft zu verhindern, wäre es wirklich hilfreich zu wissen, ob die bestätigten Fälle in euren Ländern in Tirol und im Kitzloch waren.
Thank you and kind regards, EWRS AT
Die erste Verordnung zu Après-Ski und Beschränkung des öffentlichen Verkehrs
Eine Woche nach der ersten Meldung in diesem EWRS erlässt die Bezirkshauptmannschaft Landeck die erste Verordnung. Sie betrifft 14 Après Ski Bars in Ischgl. Sie werden geschlossen. Außerdem darf in den Gondeln der Seilbahn nurmehr die Hälfte der Fahrgäste transportiert werden.
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 10. März 2020, LAKAT-COVID-EPI/57/1-2020 lautet
Auf Grund stark zunehmend nachgewiesener an SARS-CoV-2 erkrankten Personen in der Gemeinde lschgl, sowie der hohen Anzahl der dort urlaubsbedingt aufhältigen Personen aus internationalen Ländern sind die nachfolgenden behördlichen Anordnungen aus medizinischer Sicht unbedingt erforderlich, um eine Weiterverbreitung dieser Erkrankung möglichst einzudämmen.
Nur die Hälfte der Personenkapazitäten
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verordnet als zuständige Behörde gemäß § 24 Epidemiegesetz 1950 in der geltenden Fassung folgende Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer Krankheit, konkret des Corona-Virus (SARS-CoV-2):
§ 1
a) Es wird eine Beschränkung des Personenverkehrs für die Bewohner der Gemeinde lschgl sowie für die in dieser Gemeinde aufhältigen Personen insofern verfügt, dass von öffentlichen Verkehrsmitteln, wie insbesondere jene des Kraftfahrlinienverkehrs, des Schibuslinienverkehrs sowie der Kabinen-Seilbahnanlagen jeweils nur die Hälfte der vorgeschriebenen Personenkapazitäten befördert werden dürfen.
Der Après-Ski-Betrieb ist unverzüglich einzustellen
b) Zudem ist bei allen in der Gemeinde lschgl gewerbebehördlich bewilligten Après-Ski-Lokalen der Après-Ski-Betrieb unverzüglich einzustellen.
§2
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben die Beschränkungen zu überwachen und gegebenenfalls sicherheitspolizeilich einzuschreiten .
§3
Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in Kraft.§4
Wer gemäß § 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht gemäߧ 40 Epidemiegesetz 1950 eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu EUR 1.450, — im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, zu bestrafen.
Das Who is Who der wichtigsten Personen in den #ischglfiles findet sich auf unserer entsprechenden Seite im Blog. Klicken Sie hier.
Bisher erschienen
#ischglfiles 3. März 2020: Iceland would like to report …
#ischglfiles 4. März 2020: Ein Corona Cluster in Ischgl
#Ischglfiles 5 März 2020: Damit wäre Ischgl aus dem Schussfeld
#ischglfiles 7. und 8. März: Die Kitzloch-Affäre
#ischglfiles 9. März 2020: Die Situation im Paznaun gerät außer Kontrolle