Die Angst vor einem Parlament ohne Führung

Foto des Autors

By Sebastian Reinfeldt

Eine „Antragsflut“ überschwemme angeblich das Parlament. Dieses Bild zeichnen Medien wie Die Presse und der Kurier. Doch auch der Standard und der ORF  prägen und übernehmen diese Bezeichnung einer bedrohlichen Naturkatastrophe für demokratische Entscheidungen. Die Logik dahinter: Das Parlament müsse durch eine von den Parteien ausverhandelte Regierung im Zaune gehalten werden. Ansonsten drohe offenbar eine Art demokratischer Anarchie, die zudem alle teuer zustehen komme. Über die Gesetzespraxis mit und ohne freies Spiel berichtet Sebastian Reinfeldt. Anhand einiger Beispiele aus der Gesetzgebung beleuchtet er die neoliberale Angst vor dem Parlament.


Nur eine paktierte Regierung mache gute Gesetze

Es gehört zu den Eigenheiten der österreichischen Verfassungswirklichkeit, dass Regierungen nicht vom Parlament gewählt werden. Sie werden durch den direkt gewählten Bundespräsidenten eingesetzt, wenn sie über eine ausverhandelte Mehrheit im Parlament verfügen. Diese Regierung arbeitet dann ihr Regierungsübereinkommen ab, indem Gesetzesinitiativen von den Ministerien kommend über den Ministerrat ins Parlament eingebracht werden. Nach einer Begutachtung und der Beratung in den Ausschüssen des Parlaments gelangen die Gesetzestexte dann ins Plenum des Parlaments. Dort wird final entschieden. Soweit die Theorie.

Normalzustand: Das Parlament als Legitimationsmaschine

In der parlamentarischen Praxis sieht dies nämlich anders aus. So hat die Regierung aus ÖVP und FPÖ durchaus mittels Initiativanträgen der Regierungsfraktionen Gesetze gemacht, etwa beim Kopftuchverbot oder bei der Verlängerung der Raucherregelung. Dies bedeutet, dass die Anträge direkt durch die Fraktionen ohne Feedback von Interessensverbänden und Betroffenen verhandelt wurden. In anderen Fällen sind außerdem die Begutachtungsfristen verkürzt worden. Die Zeit der öffentlichen Diskussionen eines Gesetzes wurde damit bewusst verringert. So entstand der Eindruck, dass Gesetze durch den Nationalrat gepeitscht werden. Dieser wird somit zur reinen Legitimationsmaschine. Durch Aufstehen segnen die Abgeordneten formal das ab, was woanders ausgehandelt und vereinbart wurde.

Wer macht die Gesetze?

In jedem Ministerium arbeiten so genannte Legistinnen und Legisten. Sie schreiben handwerklich die Gesetze und achten darauf, dass dabei die Verweise und die Systematik stimmen. Dies ist eine ganz eigene bewundernswerte Kunstfertigkeit. Bei der Vorgängerregierung aus ÖVP und FPÖ kamen allerdings Anregungen (oder sogar bereits Entwürfe) aus der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer in die Ministerien. Die SPÖ hat mit der Arbeiterkammer eine vergleichbare Hintergrundorganisation, die in Zeiten ihrer parlamentarischen Opposition die meisten Gesetzesentwürfe in Stellungnahmen kritisch begutachtet hat.

„Fatales Gold Plating bei der Zielsetzung 100% Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030“

Ein Beispiel: 489 Gesetze hatte die Industriellenvereinigung im Juni 2018 ausgemacht, die im Vergleich zu EU-Vorgaben zu viel regeln würden. So bemängelten die Industriellen in einer tabellarischen Liste (Download Liste-Gold-Plating) etwa, dass es in Österreich 5 Wochen Urlaub gebe, aber die EU nur 4 Wochen Mindesturlaub vorsehen würde. Auch an der Integrierte Klima und Energiestrategie Österreichs übten sie im Punkt 487 ausdrücklich Kritik. So heißt es in der Begründung:

Zielsetzung Ökostrom: Fatales Gold Plating bei der Zielsetzung 100% Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030: Die Richtlinie ist Teil des Richtlinienpakets zur Umsetzung der Energie- und Klimaziele der EU bis zum Jahr 2030. Die Richtlinie sieht eine gesamteuropäische Zielsetzung für erneuerbare Energie vor – jedoch keine separate Zielsetzung für den Anteil erneuerbaren Stroms. Daher ist diese Zielsetzung unionsrechtlich nicht geboten und – auch unter Verweis auf die sehr ambitionierte „Stromstrategie“ der Elektrizitätswirtschaft, die 85% als Ziel skizziert – ökonomisch nicht sinnvoll umsetzbar. Mit einer solchen Zielsetzung droht eine ökonomisch wie politisch fatale Weichenstellung auf viele Jahre hinaus.

Sonderregelungen für die Industrie vorgesehen

In der Folge ist eine Neufassung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes der ÖVP-FPÖ-Regierung im Dezember 2018 avisiert worden. Es kam allerdings bislang zu keinem fertigen Entwurf. Mit ihrer Intervention hatte die Industrie dennoch Erfolg, wie die damalige Ministerin Köstinger im Parlament betonte. Denn es hätte dabei „begünstigende Sonderregelungen für die Industrie“ geben sollen, erläuterte sie Ende April 2019 im Parlament. Dieses Ansinnen hatte die finanzstarke Lobbyorganisation also erfolgreich eingebracht. Demokratisch legitimiert ist sie dabei nicht. Sie verfügt halt über Geld, und damit über besonderen Einfluss.

Ein Parlament ohne Kontrolle durch die Regierung

Derzeit haben wir in Österreich, so könnte man formulieren, ein Parlament „ohne Kontrolle durch die Regierung“ und damit ohne Kontrolle durch die Lobbyorganisationen. So lassen sich beispielsweise die Ausführungen von Wifo-Chef Christoph Badelt im Ö1-Morgenjournal am 17.6.2019 verstehen. Er meint, parlamentarischen Entscheidungen mangele es immer an einem „Gesamtkonzept“:

Es geht darum, dass man die Dinge abstimmt, dass sie zusammenpassen in ein Gesamtkonzept. Beispielsweise glaube ich, dass die Entlastung der kleinen Einkommen mit der Sozialversicherung etwas wäre, was man durchaus aus der Steuerreform vorziehen könnte, wenn alle einverstanden sind. Das wäre auch konjunkturpolitisch vernünftig. Aber man sollte nicht von vornherein sagen, nur weil etwas wenig Steuergeld kostet, ist es auf jeden Fall gut. Wir brauchen ein konsistentes Gesamtkonzept.

Die Formulierung eines Parlaments ohne Kontrolle durch die Regierung ist aus demokratiepolitischer Sicht natürlich absurd. Denn es ist die Aufgabe des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren – und nicht umgekehrt. Das Parlament verfügt über die volle formale und substantielle Legitimation, Gesetze zu beschließen.

Eine autoritäre Demokratie ist gewollt

Die Formulierung, ein Parlament ohne Kontrolle, lässt sich durch die Formulierung, ein Parlament ohne Führung ersetzen. Das trifft die Kernaussage aller Interventionen gegen das „freie Spiel der Kräfte“ im Parlament. Dies legt offen, dass man eine autoritäre Demokratie will, in der die Technokratie das Sagen hat. Oder aber einen durch einen charismatischen Führer gelenkte Demokratie. Oder eine Kombination von beidem. Das ist die Vorstellung der türkisen ÖVP. Da sich die politischen Diskurse mittlerweile so weit verschoben haben, wirkt das Eintreten für ein stinknormal arbeitendes Parlament bereits revolutionär. Obwohl es eigentlich nur eine ganz klassisch liberal-demokratische Vorgehensweise ist.

1 Gedanke zu „Die Angst vor einem Parlament ohne Führung“

  1. hallo sebastian –
    das stinknormal arbeitende parlament wir als „revolutionär“ wahrgenommen bzw. scheel beäugt – das ist ein befund der uns in der gegenwärtigen verfasstheit des staates österreich zu denken geben sollte

    jedenfalls dürfen wir gespannt sein, was alles noch möglich wird unter der reigierung bierlein

    ich darf dich auf die hervorragende Publikation: Berka – Müller -Schörghofer „die Neuordnung der SV in Österreich“ vom jänner 2019 im MANZ Verlag aufmerksam machen.
    darin wird das SVOG aus den verschiedenen Perspektiven beleuchtet und verfassungsrechtlich komentiert und kritisiert
    ich möchte gerne ihre Aufmerksamkei auf die beiden letzten Kapitel zum Thema der Beitragsverwaltung lenken –
    in beiden Artikeln werden erhebliche verfassungsrechtliche Vorbehalte begründet ausgesprochen – allerdings nicht zum SV OG sondern zur Materie des PLABG und ZPFSG, das /die ebenso im Herbst 2018 beschlossen wurden und deren Wirksamkeit ab 1.1.2020 per gesetzestext terminisiert wurden.
    es wäre sehr wünschenswert, wenn die PArlamentarier überdenken würden, ob ein jetzt einzubringender Entschließungsantrag erfolgreich werden könnte, der zum Inhalt hat, die Bestimmungen zur Beitragsprüfung und Beitragseinhebung durch das ab 1.1.2020 zuständige Finanzministerium solange zu unterbinden – bis die Verfassungsrechtliche Klärung aller Vorbehalte hiezu geklärt sein werden.

    rudi gabriel
    gesundheitspolitik – ZVPÖ

    Antworten

Schreibe einen Kommentar