Stellen Sie sich vor, sie möchten in einem anderen Land studieren. Sie reisen mit einem gültigen Visum ein, besuchen Sprachkurse, um das Maturaniveau B2 zu erreichen. Dann legen Sie vor Ort eine offizielle B2-Prüfung positiv ab und beginnen ihr Studium. Und eines Tages in den Sommerferien teilt Ihnen die Universität, an der Sie studieren, mit, dass Sie ihr Studium im Wintersemester nicht aufnehmen können. Stattdessen müssen Sie zurück nach Hause fahren. Was wie schlecht ausgedacht klingt, ist an der Universität Wien Realität. Es betrifft bis zu 900 Studierende, wenn diese nach derzeitigem Stand „das falsche Diplom“ abgelegt haben. Sebastian Reinfeldt hat die absurde Situation nachrecherchiert.
„Es können keine Ausnahmen gemacht werden“
An der Uni Wien ist derzeit Semesterferienbetrieb. Die meisten ausländischen Studierenden sind in ihre Heimat gereist. Sie besuchen dort ihre Familien oder sie arbeiten. In diesen Tagen sendet die Studienzulassungsabteilung der Universität Wien per E-Mail eine Warnung an alle diejenigen, die im Vorstudienlehrgang (VWU) der Universität angemeldet sind. Dort sind alleine in Wien rund 900 Studierende in diesem Semester eingeschrieben. Per E-Mail wird ihnen am Freitag, den 21. Juni mitgeteilt, dass das bis eben noch gültige Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) „ab sofort“ seine Gültigkeit verlieren würde, die TeilnehmerInnen können nicht zum Studium zugelassen werden. Und das wiederum könne dazu führen, dass Studierende, die diese Prüfung ablegen wollen oder bereits abgelegt hätten, ihren Aufenthaltstitel verlieren.
Aufgrund einer Änderung im Fremdenrecht können Sie ab sofort nur mehr mit der Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD), die Sie direkt am VWU absolvieren, zu einem ordentlichen Studium zugelassen werden. ÖSD-Zertifikate etc. werden in diesem Fall nicht mehr akzeptiert, da das zu massiven Problemen mit dem Aufenthaltstitel führen kann. Daher können keine Ausnahmen gemacht werden.
Das Studium ist beendet, bevor es begonnen hat
Die Entscheidung der Universität kommt plötzlich und ohne Vorwarnung. Und sie betrifft Studierende, die die Entscheidung über ihr Sprachzertifikat vor der Mitteilung der Universität getroffen hatten. Denn: Der Vorstudienlehrgang dauert maximal vier Semester. Bis zum 21. Juli 2017 konnten Studierende in diesem Lehrgang durchaus nach abgelegter ÖSD-Prüfung ihr ordentliches Studium aufnehmen. Für einige könnte die Entscheidung der Universität jetzt das Aus für ihr Studium bedeuten, ohne dass sie dabei irgendeine Schuld treffen würde.
„Ich habe die Prüfung bereits bestanden“
Das Beispiel einer betroffenen Studentin zeigt die Konsequenzen der E-Mail der Universität auf. Sie hat bereits einen Bescheid, in dem sie zum Bachelorstudium Slawistik Bosnisch/Kroatisch/Serbisch zugelassen ist. Und das unter zwei Vorbehalten: Ein etwaiges Aufnahmeverfahren, da nicht genügend Studienplätze vorhanden sind. Und, die genannte „Ergänzungsprüfung Deutsch“. Bis zum 21. Juli 2017 war es an der Uni Wien allerdings möglich, diese durch das ÖSD-Diplom B2 zu ersetzen. Sie berichtet:
Viele Studenten, so wie ich, haben die ÖSD Prüfung bestanden; wie ich zum Beispiel vor einem Monat. Dieses Gesetz, das die Universität Wien hervorgebracht hat, hindert die Studenten am Einschreiben eines geregelten Studiums sowie bei der Verlängerung des Visums !!! Meine Bitte – und die der anderen Betroffenen wäre -, dass die Leute, die diese ÖSD Prüfung bestanden vor diesem Beschlusses der Universität Wien zum Studium zugelassen werden!
Im Gespräch mit dem Semiosisblog kündigt sie überdies eine Unterschriftenliste von Studierenden im Vorstudienlehrgang an. Sie wollen zumindest für diejenigen, die unter den früheren Bedingungen den Lehrgang begonnen hatten, erreichen, was es nicht geben soll: eine Ausnahme nämlich.
Ein Verwaltungsgerichtsurteil wird interpretiert
In einem Statement der Pressesprecherin der Universität, Cornelia Blum, wird auf die Wiener Magistratsabteilung 35 verwiesen. Sie ist für die Erteilung von Studierendenvisas zuständig.
ÖSD-Zertifikate werden von der Universität Wien nun auch – so wie von allen anderen Unis – für den VWU nicht mehr akzeptiert. Dies ist zum Schutz der VWU-Studierenden, da ÖSD-Zertifikate von der MA 35 nicht akzeptiert werden und dies im Einzelfall bereits zur Aberkennung des Aufenthaltstitels führte. Wer sich für den VWU entscheidet und eine Aufenthaltstitelverlängerung braucht, der muss die Ergänzungsprüfung Deutsch machen. In Fällen in denen direkt zum ordentlichen Studium zugelassen werden kann (ohne Teilnahme am VWU, da Deutschkenntnisse auf B2/2 nachweisbar), akzeptiert die Universität Wien die ÖSDs.
Die Magistratsabteilung bezieht sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom Juni 2017, auf das die Universität Wien auf ihrer Homepage extra hinweist. Eine Studierende im Vorstudienlehrgang hatte geklagt, weil ihr ÖSD-Diplom als Studiennachweis (!) des Vorstudienlehrgangs von der MA 35 nicht anerkannt worden war. In dem genannten Urteil steht schlicht nicht das drinnen, was MA 35 und die Universität Wien jetzt meinen herauslesen zu müssen. Im vorliegenden Fall hatte die Studentin aus dem Kosovo den Vorstudienlehrgang nämlich nicht ordentlich absolviert und stattdessen versucht, ein ÖSD-Diplom vorzuweisen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof als nicht möglich berurteilt. Zitat aus der Urteilsbegründung:
Die Revisionswerberin habe im Rahmen des Vorstudienlehrganges die Ergänzungsprüfung Deutsch nicht abgelegt und auch ein positiver Abschluss des Vorstudienlehrganges sei nicht dokumentiert.
Aus diesem Grund könne das ÖSD-Diplom auch nicht anerkannt werden.
Im Hintergrund tobt ein Kampf der Deutschdiplome
ÖSD? EPD? ÖIF Fit für Österreich? Und bald noch Werteprüfungen? Mindestens drei verschiedene Sprachdiplome sind seit Jahren am österreichischen Sprachenmarkt. Welches davon wann und wo gilt, ist selbst für Eingeweihte schwer zu durchschauen. Hinter jedem Diplom steht natürlich eine Institution. Diese kämpfen auf gut österreichische Art und Weise miteinander – und zumeist gegeneinander – darum, das jeweils andere Sprachdiplom schlecht zu machen. Derzeit steht dabei das ÖSD-Diplom unter Druck, auf Kosten der Lernenden.
Die im E-Mail an die Studierenden genannte Ergänzungsprüfung aus Deutsch (EPD) ist ein spezielles Prüfungsformat für die Studienzulassung der Studierenden im Vorstudienlehrgang. Die Universitäten Wiens haben diese Prüfung entwickelt. Es berechtigt einzig und allein zur Studienaufnahme. Darüber hinaus hat es keine Gültigkeit. Das ist der grundlegende Unterschied zum bisher ebenso möglichen ÖSD-Diplom, das weltweit gilt und also nicht nur zum Studienantritt qualifiziert.
Warum der „Kampf der Diplome“ in Österreich?
Normalerweise hat ein Land ein Sprachdiplom, das überall Anerkennung findet und das auch weltweit abgelegt werden kann. In Deutschland gilt seit langem das Goethe Zertifikat als Nachweis der Sprachkenntnisse in Deutsch. Im englischsprachigen Raum ist das Cambridge-Zertifikat einschlägig. Und im französischsprachigen Raum herrscht DELF und ab dem hohen C1-Niveau DALF vor. Nur in Österreich sind tatsächlich drei Zertifikate im Umlauf. Warum?
Bei den Deutschprüfungen geht es um (Sprach-)Politik
Da geht es zum einen um Sprachpolitik. Denn sowohl die Studienzulassungsprüfung Ergänzungsprüfung Deutsch als auch die ÖIF-Prüfung Fit für Österreich enthalten Grammatikaufgaben. Darauf wird in den ÖSD-Prüfungen bewusst verzichtet. Das Argument: Gelernt wird eine Sprache, um zu kommunizieren und in alltäglichen, beruflichen oder universitären Situationen angemessen zu reagieren. Nach dem Deutschkurs müssen im wirklichen Leben keine Grammtikübungsblätter mehr ausgefüllt werden. Daher sind sie auch in den Prüfungen verzichtbar. Zudem ist die ÖSD-Prüfung die einzige Prüfung, die sich auf den gesamten deutschsprachigen Raum D-A-CH bezieht. Das Zertifikat Deutsch (B1) etwa wurde von Institutionen aus der Schweiz, aus Deutschland und Österreich entwickelt. Es ist auch in allen drei Ländern gültig.
… und es geht um politische Macht
Zum anderen geht es beim österreichischen Kampf der Diplome um institutionelle Macht. Der Integrationsfonds steht unter direkter Kontrolle von Minister Sebastian Kurz und der ÖVP. So ist das Kontrollgremium durchgehend von ÖVP-Mitgliedern besetzt, viele entscheidenden Funktionen im Fonds sind schwarz gefärbt, so etwa die Zuständigkeiten für die Wertekurse und -prüfungen. Das ÖSD hingegen ist parteipolitisch unabhängig und orientiert sich am Stand der Wissenschaft zur Sprachvermittlung.
Deutschdiplom ergibt Aufenthaltstitel
Schließlich hat die Integrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte zwei Dinge miteinander verquickt, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Die Fähigkeit, eine Sprache zu erlernen, ist nicht notwendigerweise ursächlich an die Bereitschaft geknüpft, sich einzufügen. Vorbildung, überhaupt die Schulbildung der Lernenden, das Alter, das Geschlecht, die Lebenserfahrung und vieles mehr beeinflussen den Spracherwerb mindestens genau so wie der bloße Wille zur „Integration“.
In jüngster Zeit hat der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) zudem ein eigenes Testformat entwickelt, das das bisher geltende Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) komplett ersetzen soll. In dem aktuellen Förderaufruf des ÖIF für Deutschkurse für das Niveau A1 wird das ÖIF-Format als gültiger Test vorgeschrieben. Am Ende von AMS-Kursen wiederum wird bis heute die ÖSD-Prüfung gefordert. Als Sanktionen drohen in beiden Fällen Kürzungen bei der Mindestsicherung oder der Sozialhilfe.
Der Ausweg: Nochmal Prüfung machen
Das universitäre Beispiel setzt dem noch eins drauf: Wer ein falsches Diplom wählt, kann alleine dadurch den Aufenthaltstitel verlieren: Obwohl sie oder er die Sprache nachweislich gut beherrscht. Eine absurde Situation, für die es allerdings einen Ausweg gebe, wie Cornelia Blum meint. Die Betroffenden müssten halt noch einmal eine Prüfung ablegen, und zwar die richtige. Das ist im Rahmen des Vorstudienlehrgangs noch im September dieses Jahr möglich. Und damit vor Semesterbeginn.
[Edit 26.7.: Dieser Text wurde an zwei Stellen ergänzt und eine Überschrift geändert.]
Und, was noch ergänzt werden muss, Studenten müssen die EPD machen, aber wenn sie dann die Staatsbürgerschaft beantragen wollen, dann zählt wiederum die EPD nicht und ÖSD muss gemacht werden!
Wirklich eine Frechheit. Wir haben auch diese Erfahrung machen müssen. Auf der TU Wien wird C1 Niveau verlangt bzw. die EPD Prüfung. Für den Staatsbürgerschaftsantrag wiederum akzeptiert die MA35 die EPD Prüfung nicht und verlangt das ÖSD B2 Zertifikat! Obwohl man sogar ein deutschsprachiges Studium fertig studiert hat muss man nochmals die Deutschprüfung machen.