„Das freie Spiel der Kräfte“: Auch die Zivilgesellschaft kann sich einbringen

Foto des Autors

By Gastautor

Wenn das alles Ernst gemeint wäre, dann stünde im Parlament bis Sommer 2017 ein Gelegenheitsfenster offen. Angeblich blockiert ja immer die andere Seite wichtige und richtige Vorhaben. Neben dem Mindestlohn gäbe es weitere Dinge, die umgesetzt werden könnten. Und die kosten fast nix. „Mister Konsumentenschutz“ Peter Kolba argumentiert in einem Gastbeitrag für eine Verbandsklagslegitimation der Zivilgesellschaft und für die Legalisierung von Cannabis als Schmerzmedizin. Für den Punkt „Klagslegitimation“ gibt es mittlerweile eine Petition, die wir unterschreiben können: „The proof of the pudding is in the eating!“


Die Scheidung der Dauerkoalition ist im Stil einer Soap-Opera voll im Gang. Die SPÖ kündigt an, nunmehr auf das „freie Spiel der Kräfte“ im Parlament zu setzen und auch die anderen Parteien werden sich die Chance der Selbstdarstellung im Parlament nicht entgehen lassen. Die Frage ist, ob die Zivilgesellschaft diese Inszenierung passiv über sich ergehen lässt, oder ob wir nun Forderungen einbringen, die in der restlichen Zeit bis zu Neuwahlen durch Arbeit des Parlaments erfüllt werden könnten. Wir könnten damit zumindest eine Nagelprobe herbeiführen und damit für eine Wahlentscheidung sachliche Grundlagen schaffen.

Ich will damit – aus meinem Bereich – einmal beginnen:

1. Mindestlohn jetzt!

Die SPÖ ist nun von den „Fesseln der ÖVP“ befreit. Gefesselt hat sie 1500 Euro Mindestlohn gefordert. Gut so. Befreit könnte die SPÖ nunmehr die Forderung des ÖGB übernehmen und auf 1700 Euro erhöhen. Ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin legistisch machbar.

2. Verbandsklagslegitimation für COBIN

In § 29 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) regelt der Gesetzgeber, welche Verbände Verbandsklagen gegen unfaire Klauseln und gegen Verstöße gegen EU-Verbraucherrecht führen dürfen und – bekommen sie Geldforderungen abgetreten – privilegiert Musterprozesse und Sammelklagen führen können. Dort finden sich folgende Institutionen: Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, ÖGB, AK, Seniorenrat und VKI.

Diese Klagslegitimation wird in der Praxis nur vom VKI und der AK genutzt. Selbst das scheint ein „Betriebsunfall“ zu sein, hatte man sich doch 1979 offenbar darauf verstanden, dass man dieses Instrument zwar einführt, es aber in der Praxis nie zur Anwendung kommen soll. Der Betriebsunfall begann 1990, als das Konsumentenschutzministerium mich dem VKI mehr oder weniger aufgezwungen hat, um diese Klagslegitimation mit Leben zu füllen. Das ist mehr als gelungen.

Die Karte: „Arbeitsplätze in Gefahr“

Doch der VKI hat sich weiterentwickelt; von einer typischen Sozialpartnerorganisation – durch Austritt von WKÖ, LWK und ÖGB – zu einer Vorfeldorganisation der AK, die nun das einzige ordentliche Mitglied ist; außerordentliches Mitglied ist das Sozialministerium. Beide Institutionen haben als Hauptziel den ArbeitnehmerInnenschutz. KonsumentInnenschutz wird auch betrieben, doch wenn bei größeren Sammelaktionen die Unternehmer (oder besser noch die BetriebsrätInnen) die Karte „Arbeitsplätze in Gefahr“ ausspielen, dann heißt es zuweilen „den Ball flach“ halten.

Ich halte das für falsch und bin daher mit 1.2.2017 aus dem VKI ausgeschieden. Ich habe mit dem Wirtschaftsjournalisten Oliver Jaindl und dem Gutachter für Kapitalmarktschäden Manfred Biegler den Verein COBIN (COnsumers-Business-INvestors) Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden gegründet. Unser Ziel: Schaffung effektiver Instrumente zur Durchsetzung von Schadenersatz bei Massenschäden in Europa und – operativ – Sammelaktionen um mit den gegebenen Mitteln gegen Schädiger so gut es geht vorzugehen. Derzeit läuft eine Crowdfunding-Kampagne, um COBIN zu finanzieren.

Zum Beispiel: Das VW-Dieselgate

COBIN claims wird noch vor dem Sommer damit beginnen, geschädigte EPUs und KMUs in Sachen VW-Dieselgate zu sammeln und effektive Schritte zur Unterbrechung der Verjährung zu setzen. Um allerdings so stark wie möglich auftreten zu können, braucht COBIN claims ebenfalls eine Verbandsklagslegitimation. Ich schlage daher den Parlamentsparteien folgende einfache Novelle zu § 29 KSchG vor:

In § 29 Abs 1 KSchG ist nach der Wortfolge „Verein für Konsumenteninformation“ folgende Wortfolge zu ergänzen: „…,COBIN (COnsumers-Business-INvestors) Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden…“ zu ergänzen.

Wenige Worte hätten eine große Wirkung für Geschädigte von Massenschäden. Und sie kosten nichts.

Eine Geschichte des Verschwindens: Sammelklagen in Österreich

Im Jahr 2005 haben alle Parlamentsparteien im Justizausschuss beschlossen, das Justizministerium (BMJ) möge einen Entwurf für eine effiziente Bewältigung von Massenverfahren ausarbeiten. Das BMJ legte 2007 einen Entwurf für eine „Gruppen- und Musterklage“ vor. Nach der Begutachtung und dem Veto der Wirtschaftskammer WKÖ verschwand der Entwurf in einer Schublade des BMJ, wo er derzeit noch immer ruht. In allen drei seither erstellten „Regierungsprogrammen“ bekannte sich die Dauerkoalition dazu, eine Gruppenklage einführen zu wollen. Passiert ist schlicht nichts. Denn WKÖ und ÖVP haben das Vorhaben blockiert.

Nun hat die SPÖ ihre Fesseln abgestreift und sie könnte – wie von Ihrem Justizsprecher mehrfach gefordert – endlich eine wirksame Sammelklage in Österreich einführen versuchen. Bei der Ausarbeitung eines Entwurfes kann ich die Mitarbeit von COBIN claims zusagen. Wir haben viele Rechtsanwälte, Sachverständige und auch Richter als Beiräte. Fachliches Know-How wäre also vorhanden. Da Böhmdorfer als seinerzeitiger Justiz- und Konsumentenschutzminister dafür ein offenes Ohr hatte, gehe ich davon aus, dass die FPÖ mitstimmen würden. Die Grünen hoffe ich sowieso.

3. Gesundheitspolitik: Cannabis als Medizin jetzt legalisieren

Ich bin leider seit einigen Jahren an einer Nervenkrankheit (Polyneuropathie) erkrankt. Man hat da Schmerzen in den Füssen, Beinen und Händen. Ich habe gelernt, dass gerade bei neuropathischen Schmerzen Cannabinoide hilfreich sind. Ich bekomme das Medikament Dronabinol (THC) in Tropfenform verschrieben. Die Dosis für ein Monat würde etwa 800 Euro kosten. Das kann ich mir, das können sich viele andere nicht leisten. In Ausnahmefällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Dieser Traumpreis ist umso ärgerlicher, als die AGES (Agentur für Ernährungssicherheit) des Gesundheitsministeriums in Österreich dieses medizinische Marihuana anbaut, erntet und an den deutschen Hersteller von Dronabinol exportiert. Der hat dann beim Export nach Österreich fast eine Monopolstellung und kann daher diese Preise am Markt durchsetzen.

Deutschland: Cannabisblüten auf Rezept sind legal

In Deutschland wurde unlängst die Situation von Schmerzpatienten verbessert: Wenn andere Medikamente nichts nützen, dann kann man – auf Rezept – Cannabisblüten in der Apotheke beziehen. Selbst anzubauen ist in Deutschland allerdings noch verboten.

In Österreich gibt es, so Schmerzmediziner, rund 1 Million Schmerzpatienten. Diese werden unter anderem mit Opioiden – mit heftigen Nebenwirkungen – behandelt; dagegen bleibt Ihnen Cannabis (nebenwirkungsarm) defacto oft verwehrt.

Keine neuen Suchtmittel zulassen bei Krebserkrankungen. Ein Hohn

Das Argument der verstorbenen Gesundheitsministerin Oberhauser war: Kein weiteres Suchtmittel zulassen. Ich habe mit vielen (krebs)kranken PatientInnen gesprochen. Für sie ist diese Argumentation ein Hohn.

„Ich bin heute 80 und der Staat will mich vor Sucht schützen. Die wäre mir egal, ich möchte die paar Jahre, die mir noch verbleiben mit reduzierten schmerzen möglichst gut leben können.“ So oder so ähnlich haben mir viele ihre Haltung geschildert.

Das freie Spiel der Kräfte als Test

Es gibt in Deutschland ein Vorbild für eine rasche Regelung. Ich baue auf die Parteien, im „freien Spiel der Kräfte“ hier zu einer raschen Lösung zu kommen. Denn sonst werden viele heute schwer Betroffene diese (Er-) Lösung nicht mehr erleben.

Soweit meine konkreten Punkte. Auf geht’s liebe Zivilgesellschaft. Weitere Forderungen an die Parlamentsparteien machen derzeit wirklich Sinn und sei es nur zur Orientierung, wen wir im Oktober 2017 wählen werden – und wen nicht.

1 Gedanke zu „„Das freie Spiel der Kräfte“: Auch die Zivilgesellschaft kann sich einbringen“

  1. Kurze Geschichte, wie RSO Cannabisöl meine Krebserkrankung kurierte. Ich bin 54 Jahre alt, am 11. Oktober 2017, bei mir wurde Lungenkrebs diagnostiziert, was ich alle Hoffnung verloren hatte, bis mich ein Freund mit Cannabisbehandlungen bekannt machte, die ich nie glaubte Ich musste es versuchen und einige Monate nachdem ich völlig geheilt war und dieses Cannabisöl meinen Krebs tötete, half Rick Simpson mir mit diesem Cannabisöl. Sie können sich mit ihm in Verbindung setzen Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com

    Freundliche Grüße,
    Stella Robinson.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar