„Diese Praxis wäre inkompatibel sowohl mit EU-Recht als auch mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Ein Zugang zum Asylverfahren muss allen Personen gewährt werden, die in Österreich um Asyl ansuchen, und die Asylverfahrensrichtlinie erfordert, dass Anträge in nicht weniger als zehn Tagen, ab dem Zeitpunkt, von dem sie gemacht wurden, registriert werden.“ Dies schrieb EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos an die Republik Österreich im Februar 2016. Im Jänner des Jahres hatte die Regierung eine Obergrenze von 37.500 Asylbewerbern für dieses Jahr beschlossen. Die Aufnahme werde aus „humanitären Gründen“ verweigert, hieß es damals noch. Nun soll der Beschluss schlagend werden. Es bleibt ein Rechtsbruch der sozialdemokratisch geführten Regierung, der sich nur durch einen medial konstruierten Notstand rechtfertigen lässt, meint Sebastian Reinfeldt.
Anfang 2016 eierte die Sozialdemokratie in dieser Frage noch herum. Es handele sich bei den so genannten Obergrenzen nur um einen „Richtwert“, meinte Faymann damals beschwichtigend – und natürlich würde die SPÖ bei einem Rechtsbruch nicht mittun. Deshalb sind eigens zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden. Die Europarechtler Bernd-Christian Funk und Walter Obwexer wiesen dann in ihren Gutachten, die sie für die österreichische Regierung angefertigt haben, den Weg zu einer gerade noch gangbaren juristischen Konstruktion für die Obergrenzen. Aus humanitären Gründen, wie ursprünglich von der Regierung formuliert, seien Obergrenzen nicht zu argumentieren. Aber: um die „öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten“ und „die innere Sicherheit“ zu schützen …
ist der Richtwert („Obergrenze“) zulässig. Er enthebt Österreich aber nicht von der unionsrechtlichen Verpflichtung, die Geeignetheit und Erforderlichkeit der einzelnen Maßnahmen zur Erreichung des Richtwerts („Obergrenze“) und des damit verfolgten Ziels der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit konkret nachzuweisen.
Würde der Richtwert („Obergrenze“) hingegen als absolute Zahl verstanden,
ab deren Erreichen kein einziger Antrag auf internationalen Schutz mehr geprüft würde, wäre er sowohl völkerrechtlich als auch unionsrechtlich nicht erlaubt. Gutachten_Richtwert_Fluechtlinge_Endversion
Eine solche Gefahr für die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit“ muss also argumentiert und nachgewiesen werden, meinten die beiden Gutachter mahnend. Sie zeigten damit einen Weg auf, den die Regierung und die ihr nahe stehenden Medien seitdem verfolgen: Eine Notsituation zu konstruieren, obwohl in Wahrheit keine Not herrscht.
Da das politisch und moralisch fragwürdige Abkommen der EU mit der Türkei wirkt und daher bedeutend weniger Schutzsuchende in die Zentralländer der EU (und damit auch in Österreich) einreisen, ist ein entsprechender Notstand den Zahlen zufolge nicht festzustellen. In Griechenland, nur um ein Gegenbeispiel zu nennen, ist die Zahl der Neuankommenden um ein Vielfaches höher als in Österreich. Dort sind – was übrigens auch eine Folge des Türkei-EU Deals ist – die Lager auf den Inseln überfüllt; die Schutzsuchenden dürfen die Inseln nämlich nicht verlassen. Von einer solchen Situation ist Österreich meilenweit entfernt. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Frequenz der momentanen Zuwanderung ist also bei weitem nicht gegeben.
Für die Konstruktion eines Notstands wird sich denn auch ausdrücklich nicht auf harte Fakten bezogen, sondern auf „abstrakte Entwicklungen„.
Unsicherheitsgefühl erzeugen
Also, und da beginnt die mediale Konstruktion, wird am subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen geschraubt. Dies übernimmt die Kronenzeitung zum Beispiel, die in einer regelrechten Kampagne nicht müde wird, rhetorisch Kriminalitätsstatistiken mit grafischen Tricks nach oben zu treiben oder rassistische Ressentiments zu bedienen, um einen Kriminalitätsnotstand zu konstruieren. Jede Straftat ist natürlich eine zu viel, weil sie körperliche und seelische Schäden bei den Opfern bewirkt. Doch lässt sich aus den bisherigen Straftaten von einigen wenigen Menschen, die seit 2015 gekommen sind, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung begründen. Schon gar nicht den Institutionen der Europäischen Union gegenüber, wie in dem Gutachten eigens vermerkt und gefordert wurde. Denn die Zahlen der Kriminalitätstatistik 2016 liegen erst im Frühjahr 2017 vor. Es gibt da bislang nur Vermutungen und ein erzeugtes gesellschaftliches Klima. Aber keine harten Fakten.
Über einen politischen Zirkelschluss zum Notstand
Das einzige Argument, das die Regierung unter dem neuen SPÖ-Bundeskanzler Kern jetzt zieht, um überhaupt auf die Zahl 37.500 zu kommen, basiert auf einem Taschenspielertrick. Bisher sind nicht so viele Menschen nach Österreich eingereist. Im Juni 2016 wurden 3.199 Anträge gestellt und im Juli 3074, so berichtet der Standard. Aber es gebe noch einen „Rückstau“ bei den zuvor gestellten Asylanträgen. Dieser wird zum Beispiel auch vom Arbeitsmarktservice bemerkt, das sich auf weitaus mehr anerkannte Asylwerber eingestellt hatte als in den Kursen und vorbereiteten Maßnahmen bisher angekommen sind:
Also auch dort ist von einem Notstand keine Rede. Im Gegenteil sind Kapazitäten vorhanden, die nicht genutzt werden. Wie kommt es dann also dazu, dass jetzt doch eine Notsituation gegeben sei, und dass diese nach dem 37.501. gestellten Antrag eintrete?
Die Regierungslinie, um die Notverordnung ohne Not durchzupeitschen, bezieht sich in erster Linie auf ein eigenes, staatliches Versagen: Der „Rückstau“ an unerledigten Aslyanträgen aus dem jahr 2016 liegt an den nicht geschaffenen Kapazitäten bei den verantwortlichen Institutionen. Folglich hat die Regierung die Voraussetzungen für den Notstand selbst geschaffen: Ein politischer Zirkelschluss.
Fotocredit: ORF, http://steiermark.orf.at/news/stories/2787283/